Ferienbetreuung
Die Stadt Tornesch sichert als Träger der Offenen
Ganztagsschule eine Ferienbetreuung in den Oster-, Sommer
(3 Wochen) - und Herbstferien, in der Zeit von 08:00 - 17:00 Uhr durch die Kooperation mit dem Jott Zett, dem Jugendzentrum der
Stadt Tornesch, und weiteren Kooperationspartnern zu.
Der Spätdienst (16:00 - 17:00 Uhr) kann nur angeboten werden, wenn mindestens 5 Kinder angemeldet sind. Wenn sie Bedarf für den Spätdienst haben, vermerken sie dies bitte in der Abfrage der Betreuung für die Ferien.
In den kompletten Weihnachtsferien, sowie an dem Tag nach Himmelfahrt findet keine Betreuung statt!
Bitte stellen Sie sich bereits jetzt darauf ein, dass wir in den ersten
3 Wochen (22.07. - 09.08.24) der Sommerferien schließen, d.h. es findet keine Betreuung statt.
Die letzten 3 Wochen (12.08. - 30.08.24) findet die Betreuung an der JSS statt.
Sie haben zwei Möglichkeiten die Feriengebühren zu buchen:
Option „Fest“: Sie zahlen pro gebuchten Wochentag in jedem Monat im Schuljahr einen Betrag i.H.v. 8,00 €. Wenn Sie zum Beispiel den Montag gebucht haben, zahlen Sie automatisch für jeden Montag in dem eine Ferienbetreuung angeboten wird 8,00 € monatlich in der Zeit 01.08. bis 31.07. des Folgejahres.
Option „Spontan“: Wenn Sie weiterhin erst zu den Anmeldeterminen verbindlich buchen möchten, zahlen Sie zukünftig 20,00 € pro gebuchten Ferientag.
Spätdienst wird zukünftig 10,00 € pro gebuchten Ferientag kosten, wenn genügend Anmeldungen vorliegen.
Die Option „Fest“ ist für Sie günstiger, wenn Sie bereits 5 Wochen im Schuljahr eine Ferienbetreuung benötigen.
In beiden Optionen sind bereits die Entgelte für Eintritt, Fahrkarten usw. enthalten. In beiden Fällen gilt, dass gebuchte Ferien nicht erstattet werden können.
Egal, ob Sie die Option "Fest" oder die Option "Spontan" gebucht haben, müssen Sie den Betreuungsbedarf auf dem jeweiligen Abfragebogen (wird rechtzeitig an alle Kinder verteilt) angeben. Aufgrund dieser Anmeldezahlen planen wir dann das Ferienprogramm. Anmeldungen die die Anmeldefrist überschreiten, können wir somit nicht mehr berücksichtigen.
Essengelder (5,35 Euro pro Essen) werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.