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Gebühren

Die Gebühren werden auf Grundlage der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule erhoben.


Die Satzung über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an Grundschulen in Tornesch für Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

finden Sie auf der Homepage der Stadt Tornesch unter:

https://www.tornesch.de/Rathaus-Politik/Ortsrecht/
 

Die Gebühren für den Ganztag in der Schulzeit werden pro Halbjahr immer in 6 Raten (August bis Januar für das 1. Halbjahr und Februar bis Juli für das 2. Halbjahr) aufgeteilt. So zahlen Sie jeden Monat den gleichen Betrag.
 

So ergeben sich folgende Gebühren pro Tag in der Woche im Monat:

 

 

Betreuungszeiten:

Benutzungsgebühren pro Tag

in der Woche im Monat

Unterrichtsschluss - 16:00 Uhr

28,00 Euro

Unterrichtsschluss - 14:30 Uhr ("Mittagessenzeit")

15,00 Euro

14:30 - 16:00 Uhr ("Kurszeit")

15,00 Euro

+ bei Bedarf Spätdienst 16:00 - 17:00 Uhr

6,00 Euro

 

Rechenbeispiele:

1. Paul ist montags bis 17:00 Uhr im Offenen Ganztag angemeldet.
Die Kosten für einen Monat würden folgendermaßen aussehen:

 

  •            28,00 Euro (4x Montag in einem Monat)

  •              6,00 Euro (4x Spätdienst im Monat)                       

             = 34,00 Euro + Essensgeld (4,90 Euro pro Essen)
 

2. Susi ist montags bis 14:30 Uhr im Offenen Ganztag angemeldet. Die Kosten für einen Monat würden folgendermaßen aussehen:

  •  15,00 Euro (4x Montag in einem Monat)

+ Essensgeld (4,90 Euro pro Essen)

 

3. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit an einzelnen Tagen auch verschiedene "Gebührenblöcke" zu buchen (z.B. montags nur die Kurszeit, dienstags bis 14:30 Uhr und  donnerstags von Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr)

  •  15,00 Euro (4x Montag in einem Monat)

  • 15,00 Euro (4x Dienstag in einem Monat)

  • 28,00 Euro (4x Donnerstag in einem Monat)

     = 58,00 Euro + Essensgeld (4,90 Euro pro Essen)

 


"Sie können einen Zuschuss für Geschwisterkinder ODER einen in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides beantragen, wenn das Kind in Tornesch wohnt.


Die Höhe des Zuschusses in sozialen Härtefällen richtet sich nach dem Bezug der Leistung:
80% bei Leistungen nach dem SGB II (ALG II), SGB III (ALG I), SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, 50% bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz."

 

Wenn Sie einen Zuschuss für Geschwisterkinder beantragen möchten, lassen Sie im Anmeldebogen OGT bitte eine Unterschrift der Kitaleitung als Nachweis über die Betreuung des anderen Geschwisterkindes abstempeln. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss erst ab dem Monat gewährt werden kann, in dem der Nachweis vorliegt.

 

 

 

 

 

 
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